Die Geschäftsinhaltsversicherung sichert ein Unternehmen bzw. einen Selbständigen gegen die finanziellen Folgen aus Versicherungsfällen im Zusammenhang mit Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruch und Vandalismus ab.
Mitversicherung der Betriebsunterbrechung oder von Elementarschäden
Auch eine erweiterte Deckung gegen die sogenannten Elementarschäden ist möglich. Die Geschäfts-inhaltsversicherung ist aber nicht nur eine „betriebliche“ Hausratversicherung, normalerweise enthält sie auch automatisch eine sogenannte „Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung“. Diese auch „KBU“ abgekürzte Versicherung deckt, in erheblich geringerem Umfang als eine eigenständig abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung, die weiterhin anfallenden laufenden Kosten (Lohn, Miete etc.) ab, wenn die Produktion oder die Arbeit durch einen der zuvor genannten Versicherungsfälle unterbrochen ist. Sofern jedoch möglicher Ersatz (freie oder Ersatz-Produktionsanlage) vorhanden ist, muss dieser zur Schadensminimierung genutzt werden. Es werden dann die Kosten übernommen, die durch die Umstellung anfallen.
Für Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular