Die Pflegepflichtversicherung ist seit dem 1.1.1995 die fünfte verpflichtende Sozialversicherung. Jeder Deutsche, egal ob gesetzlich oder privat kranken-versichert, muss diese Versicherung zusätzlich abschließen.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
In der Regel versichert man sich in der Pflegepflichtversicherung über die gleiche Versicherung, bei der man auch krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten geschieht dies automatisch. Mit der Pflegepflichtversicherung werden die Aufwendungen bezahlt, die durch Pflegebedürftigkeit der Bundesbürger anfallen. Die Pflegebedürftigkeit wird mit Hilfe der Pflegestufen 1 bis 3 bemessen und mit festgelegten Beitragssätzen abgegolten. Sollten diese zur individuellen Pflege des Einzelnen nicht ausreichen, muss dieser auf Leistungen verzichten oder eigenes Vermögen einsetzen. Sollte der Pflegebedürftige zusätzlich noch Leistungen vom Staat benötigen (Hartz IV), um seinen monatlichen Lebensunterhalt bezahlen zu können, sind in der Regel die Verwandten ersten Grades in Regress zu nehmen, müssen diese dem Staat also ab gewissen Einkommensuntergrenzen die zusätzlichen Kosten zurückerstatten. In 2013 liegt der Regelsatz zur Pflegepflichtversicherung bei 2,05% vom Brutto, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich noch einmal 0,25% extra.
Pflegebahr als freiwilliger privater Zusatz
Seit dem 01.01.2013 gibt es als staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung den „Pflegebahr“, benannt nach Gesundheitsminister Niels Bahr. Diese freiwillige und private Pflegezusatzversicherung soll die oben genannten Probleme der oft unzureichenden Pflegepflichtversicherung beseitigen.
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit zu schützen,
gibt es einige Möglichkeiten:
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