Die Rentenversicherung zahlt im Versicherungsfall im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung eine Leistung in Form einer (monatlichen) Rente. Es wird also keine Einmalzahlung geleistet.
Rentenversicherung als Leibrente
Eine Rentenversicherung ist eine Unterform der Lebensversicherung bei der im Leistungsfall eine Zahlung als Leibrente geleistet wird. Eine Leibrente wird immer bis zum Tod gezahlt. Das Versicherungsrisiko besteht hier nicht wie bei der Lebensversicherung im Todesfall während der Vertragslaufzeit, sondern darin, dass die versicherte Person länger als kalkuliert eine Rentenzahlung erhält, sprich länger lebt als angenommen.
Rentversicherung – aktive Altersvorsorge und Lebensversicherung
Bei einer Rentenversicherung steht i.d.R. die eigene Vorsorge für das Alter im Vordergrund. Allerdings kann auch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Sollte der Rentenbezieher innerhalb dieser Renten-garantiezeit versterben, so erhalten die im Todesfall Bezugsberechtigten die Rente bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Auch kann meist eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. So sind zumindest die einge-zahlten Beiträge nicht gänzlich verloren, sollte die versicherte Person bereits vor Rentenbeginn versterben. Durch das sogenannte Kapitalwahlrecht kann der Versicherte auf seine Leibrente verzichten und sich einen Einmalbeitrag auszahlen lassen.
Unterschied Rentenversicherung zur Riester und Rürup Rente
Dies ist bei den staatlich geförderten Rentenvarianten Riester und Rürup nur begrenzt oder gar nicht möglich. Bei der Riesterrente kann zu Rentenbeginn eine dreißigprozentige Einmalauszahlung beantragt werden. Alles darüber hinaus führt zur anteiligen Rückzahlung der staatlichen Förderung. Bei der Rüruprente ist überhaupt keine Kapitalauszahlung möglich, sie ist eine reine Leibrente.
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