Die Sterbegeldversicherung sorgt für den gewünschten und würdevollen Abschied. Alternativ kann mit der Bestattungsvorsorge nicht auf eine Geldsumme sondern einen vereinbarten Bestattungsumfang hin gespart werden.
Kosten treffen Erben und Angehörige
In Deutschland gilt grundsätzlich eine Bestattungspflicht. D.h. es muss innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Leichenschau durchgeführt, ein Totenschein ausgestellt und eine Bestattung vollzogen werden. Die Kosten hierfür tragen, unabhängig ob diese Maßnahmen durch einen öffentlich-rechtlichen Träger veranlasst wurden, häufig in erster Linie die Erben des Verstorbenen. Gibt es kein Erbe oder wird dieses ausgeschlagen, sind die unterhaltspflichtigen Angehörigen zur Kostentragung verpflichtet. Dieses können v.a. Ehe-/ Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Enkel und sonstige Verwandte bis zum dritten Grad sein.
Erhebliche Kosten
Die Kosten allein einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung betragen einige tausend Euro. Soll eine Trauerfeier stattfinden oder ein schönerer Sarg gewählt werden, kann man von durchschnittlich mindestens 7.000 Euro Gesamtkosten ausgehen. Bis 2004 wurde von den gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld zur Deckung dieser Kosten gezahlt. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Neben der Kostentragung der Erben und/oder Angehörigen kann der Verstorbene selbst für seine Bestattung vorsorgen, damit diese in seinem gewünschten Umfang und Rahmen stattfinden kann oder um die Erben und Angehörigen von Kosten zu befreien. Häufig kommt es für diese zu einem Zwiespalt zwischen der Höhe der Bestattungskosten und dem gewünschten würdigen Abschied von dem Verstorbenen.
Verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge
Neben der Möglichkeit die Beerdigungskosten aus einer möglichen Erbmasse zu bezahlen, kann der Verstorbene auf unterschiedliche Arten für die Kosten seiner Beerdigung vorsorgen. Die Sterbegeldversicherung bezahlt einen gewählten Betrag bei Tod der versicherten Person. Über dieses Geld kann frei verfügt werden und von den Angehörigen eine angemessene Bestattung organisiert werden. Der Versicherungsnehmer kann aber auch eine Bestattungsvorsorge versichern. Dann ist in einem Bestattungsvorsorgevertrag die grundsätzliche Ausgestaltung der Bestattung und der Trauerfeier dem Umfang nach schon geregelt. Hier bieten die unterschiedlichen Anbieter verschiedene preisliche Modelle von Basis bis Exklusiv an. Die Vertragsgestaltung bei Sterbegeld und Bestattungsvorsorge ist normalerweise die gleiche, meist wird bis spätestens zum 85. oder 65. Lebensjahr auf die gewählte Versicherungssumme gespart und die Versicherung danach beitragsfrei fortgeführt und bei Erreichen des 100. Lebensjahres ggf. auch vorzeitig ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Beiträge ist abhängig vom Eintrittsalter und somit von der voraussichtlichen Beitragszahlungsdauer. Auf eine Gesundheitsprüfung wird in der Regel verzichtet, dafür werden in den ersten Monaten und Jahren im Todesfall meist die eingezahlten Beiträge erstattet oder eine verminderte Versicherungssumme ausgezahlt. Häufig kann eine Beitragsfreistellung im Pflegefall oder die Rückführung aus dem Ausland mitversichert werden, sofern diese nicht sowieso schon automatisch kostenfrei mitversichert sind.
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