Bauherrenhaftpflichtversicherung – Versicherungsschutz für Häuslebauer
In der Privathaftpflichtversicherung bereits enthalten? Aber nicht ausreichend!
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen Ansprüche, die aus den gesetzlichen Pflichten als Bauherr oder Besitzer eines Baugrundstückes entstehen können. Sie erweitert und verbessert den Schutz der in vielen Privathaftpflichtversicherungen, allerdings regelmäßig nur in unzureichendem Rahmen, bereits eingeschlossen ist. Falls in einer Privathaftpflichtversicherung das Bauherrenhaft-pflichtrisiko bereits mitversichert ist, so fällt der Schutz doch meist zu niedrig und zu eingeschränkt aus, um damit einen möglichst allumfassenden und vor allem in der Höhe ausreichenden Schutz zu gewähr-leisten. Es ist somit angebracht, sich im Vorfeld eines Bauvorhabens zu informieren, ob es nicht sinnvoll wäre eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die über die Versicherungssumme von in der Regel 100.000 Euro bei Standard-Privathaftpflichtversicherungen hinausgeht.
Gesetzliche Verkehrssicherungspflichten
Die Absicherung durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird deshalb nötig, weil dem Bauherren u.a. gesetzliche Pflichten zur Verkehrssicherung (d.h. Sicherung von Gefahrenquellen) und die Kontrolle derselben obliegen. Sie bietet also Schutz gegen Forderungen Dritter, die durch die unzureichende Bauabsicherung geschädigt werden. So ist das allseits bekannte „Eltern haften für ihre Kinder“-Schild nicht ausreichend, es müssen zusätzlich ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, dass Kinder nicht auf das Grundstück gelangen können. Egal ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Schäden die Bauarbeiter erleiden, sind über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) mitversichert, etwaige Regressforderungen sollten jedoch wiederum über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abge- sichert sein, da die Einhaltung der Gefahrgut- und Arbeitsschutzvorschriften ebenfalls dem Bauherren obliegen, sofern er sie nicht im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigen Möglichkeiten einem Baustellenkoordinator überträgt.
Weitere versicherte Kosten
Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Umweltschäden und hier insbesondere Gewässerschäden, die entstehen können, welche zumeist mit erheblichen Kosten verbunden sind.
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