Die Reiserücktritts- oder auch Reiserücktrittskostenversicherung erstattet dem Versicherten die von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Kosten falls einer der versicherten Gründe zur Absage der Reise führt.
Stornokosten
In der Regel hat der Versicherte dem entsprechenden Unternehmen bei Rücktritt von der gebuchten Reise eine sogenannte Stornogebühr zu zahlen. Diese kann unter Umständen die volle Höhe des Reisepreises erreichen. In der Regel sind die Stornokosten um so höher, je dichter der Rücktritt am geplanten Reise- datum liegt. Um im Versicherungsfall doch den vollen oder annähernd vollen Preis zurückzuerhalten, bietet es sich an, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese richtet sich normalerweise anteilig nach der Höhe des Reisepreises, den versicherten Rücktrittsgründen und einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Rücktrittsgründe
Häufig akzeptierte Rücktrittsgründe können je nach Anbieter z.B. der Todesfall, Verletzungen oder unerwartete Krankheiten sein, die einen Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar machen. Keinesfalls zählen zum Buchungszeitpunkt schon bekannte oder chronische Krankheiten als versicherte Rücktritts-gründe.
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