Die Wohngebäudeversicherung versichert den Eigentümer eines Gebäudes gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser und die damit verbundenen Kosten. Versichert wird nur das Gebäude an sich, nicht der Inhalt. Dieser muss separat über eine Hausratversicherung versichert werden.
Was als Gebäudebestandteil zählt
Zum Gebäude zählen darüber hinaus Gebäudezubehör wie Terrassen, Klingeln etc. sowie andere aus- drücklich vereinbarte „Gebäudeteile“ z.B. das Gartenhäuschen oder die Hundehütte. Ebenso zählt eine individuelle, extra für das Gebäude geplante Einbauküche mit zu den versicherten Gegenständen. Eine normale Einbauküche „von der Stange“ wird über die Hausratversicherung abgedeckt.
Mitversicherte Kosten
Kosten für die Absicherung, Beseitigung und Entsorgung von kaputten oder zerstörten Gebäudeteilen sind in der Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen. Vermieter erhalten Mietausfälle ersetzt, sofern dies vereinbart wurde. Eigentümer erhalten die Kosten für eine Ersatzwohnung zurück, wenn das Haus während eines Versicherungsfalles nicht bewohnbar war. Zusätzlich zu den oben genannten Risiken können optional Elementarschäden mitversichert werden. Dies sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Lawinen/Schneedruck.
Gleitender Neuwert
Wichtig für die Höhe der Prämie sind die Risikoanschrift, die Bauweise(Stein/Holz) des Daches(hart/weich) und der Neuwert des Hauses. In der Regel werden Wohngebäude zum gleitenden Neuwert versichert. Dies bedeutet, dass regelmäßig die Deckungssumme gemäß dem Baukostenindex angepasst wird, damit keine Deckungslücke entsteht. Die Anpassung des gleitenden Neuwerts hat natürlich auch Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie. Steigt diese nur aufgrund der Neuwertanpassung, ist eine Sonderkündigung ausgeschlossen.
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